
ATHLETENRAT
Der Athleten-Rat vertritt die Athleten von Special Olympics. Zum Beispiel in Gremien von Special Olympics Baden-Württemberg. Abkürzung dafür ist SOBW.
In einem Gremium kommen regelmäßig Menschen zusammen. Sie besprechen wichtige Dinge und treffen Entscheidungen. Zum Beispiel das Präsidium von SOBW.
Der Athleten-Rat ist bei den Treffen vom Präsidium dabei und kann dort mit-bestimmen.
Der Athleten-Rat vertritt die Athleten auch in der Öffentlichkeit. Zum Beispiel bei Terminen mit wichtigen Menschen oder mit der Presse.
Sechs Personen sind im Athletenrat und tragen den Titel „Athleten-Sprecher“. Diese Personen sind stimm-berechtigt. Stimm-berechtigt heißt: Sie dürfen Entscheidungen im Athleten-Rat treffen.
Alle Mitglieder im Athleten-Rat müssen aktive Athleten von Special Olympics Baden-Württemberg sein.
Vielleicht braucht ein Mitglied Hilfe bei seiner Arbeit für den Athleten-Rat. Zum Beispiel, weil er nicht lesen kann. Dann bekommt er eine Assistenz. Die Assistenz ist eine Person, die hilft. Das Mitglied bestimmt, wer die Assistenz machen soll.
Der Athleten-Rat darf auch Gäste zu den Sitzungen einladen. Die Gäste dürfen den Athleten-Rat beraten. Die Gäste sind aber nicht stimm-berechtigt. Das heißt, sie treffen keine Entscheidungen.
Der Athleten-Rat hat immer ein offenes Ohr für alle Athleten. Sie können sich immer bei Problemen oder Wünschen bei den Athletensprechern melden.






Ordnung Athletenrat
Die Ordnung für den Athletenrat findest du hier zum Download.
Zusammenarbeit im Athletenrat
Der Athletenrat hat sich überlegt wie er zusammenarbeiten möchte und es hier aufgeschrieben.