Rechtliche Grundlage für Inklusion

Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

Im Auftrag des Bundespräsidenten hat der deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen am 30. März 2007 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ unterzeichnet.

Der UN-Konvention liegt ein Menschenbild zugrunde, demzufolge der Mensch mit Behinderung, sein Wille und seine Wünsche im Mittelpunkt stehen und Maßstab notwendiger Unterstützung sind. Gleichermaßen transportiert die UN-Konvention den Gedanken der Teilhabe und Inklusion: Er beinhaltet das Bestreben, in allen Bereichen der Gesellschaft - Bildung und Arbeitsleben, beim
Wohnen, im Gesundheitswesen und eben auch im Sport – Verhältnisse zu schaffen, die Menschen mit Behinderung Zugang zum gleichberechtigten Miteinander schaffen.

Sport als Türöffner für das Verhältnis von Kindern mit Behinderung zu ihrern Altersgenossen ohne Behinderung, für erwachsene Menschen mit Behinderung, um über Sport Hemmschwellen bei potentiellen Arbeitskollegen oder Mitbewohnern abbauen zu können. Sport hilft ein Klima der Integration und in der Folge auch der Inklusion zu schaffen.

Special Olympics liefert über das Unified Sport-Programm, das dem Sportler mit Behinderung die Gemeinsamkeit mit Sportlern ohne Behinderung ermöglicht, einen wirkungsvollen Einstieg. Es gibt einen weiteren Aspekt der Entwicklung in Richtung Inklusion:
Menschen mit einer geistigen Behinderung wollen selbst bestimmen – Stichwort Empowerment – zum Beispiel auch, welchen Sport sie betreiben.

Auch bei der Wahl der Sportart hat das Wunsch- und Wahlrecht höchste Priorität, das auch besondere, auf Menschen mit Behinderung zugeschnittene Angebote nicht ausschließt. Es besteht ein großer Nachholbedarf, gerade im Breitensport, das Feld für inklusiven Sport zu bereiten und Angebote zu schaffen.

Konkrete Maßnahmen von SOD in Hinsicht auf die Forderungen der UN-Konvention finden Sie hier.

© Special Olympics Deutschland e.V.   |   Website von Kombinat Berlin