Teilnahmeberechtigung an Special Olympics Wettbewerben

Special Olympics folgt einem Menschenbild, demzufolge der Mensch mit Behinderung, sein Wille und seine Wünsche im Mittelpunkt stehen. Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition für "geistige Behinderung" gibt es im Verständnis von SOD nicht, da Menschen mit geistiger Behinderung keine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen Eigenschaften bilden. Die vielen positiven Eigenschaften des Sporttreibens stehen auch im Mittelpunkt des Sportkonzepts von Special Olympics, das vor allem die individuelle Leistungsfähigkeit der Sportlerinnen und Sportler berücksichtigt und ihnen die Möglichkeit gibt, unabhängig ihres Leistungslevels Sport zu treiben und an Wettbewerben teilzunehmen. 

Ziel einer Definition von Zulassungsvoraussetzungen im Wettbewerbssport ist deren transparente Überprüfung im Rahmen von Wettbewerbsteilnahmen. In den General Rules des Weltverbandes Special Olympics International sind die Teilnahmevoraussetzungen für Athletinnen und Athleten geregelt. SOD hat diese übersetzt und für die deutschen Strukturen angepasst. Sportlerinnen und Sportler, die die Voraussetzungen und Kriterien einer Teilnahme als Athletin oder Athlet nicht erfüllen, können im Rahmen des Unified Sports® Angebots an Special Olympics Wettbewerben teilnehmen. Zusätzlich steht das Wettbewerbsfreie Angebot (WBFA) allen Interessierten für eine Teilnahme offen.



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