26.03.2019 17:02 Uhr

SOD: Mit ganzheitlichem Ansatz auf dem richtigen Weg

Zehn Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich aus Sicht von Special Olympics Deutschland (SOD) ein differenziertes Bild. „Unser Ansatz, als Sportorganisation und Alltagsbewegung stets den ganzen Menschen im Blick zu haben und das Ziel der Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung niemals aus den Augen zu verlieren, hat sich in den vergangenen zehn Jahren als richtig und erfolgreich erwiesen“, resümiert Christiane Krajewski, Präsidentin von Special Olympics Deutschland.

„Damit sind wir absolut konform mit den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention, für deren Umsetzung wir uns im gesellschaftlichen Diskurs und vor allem durch unsere Alltagsarbeit einsetzen. Gleichwohl gibt es auch zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention gesellschaftliche Defizite bzgl. der Inklusion. Das zeigt sich im Sport -  wo wir von den angestrebten Wahlmöglichkeiten bzgl. des Sporttreibens für Menschen mit geistiger Behinderung weit entfernt sind -, wie im Alltagsleben. Wir setzen konkrete Strategien, Projekte und Maßnahmen dagegen und wirken so erfolgreich an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention verbietet jede Diskriminierung und verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren. SOD setzt sich mit seiner Arbeit und konkreten Maßnahmen insbesondere für die Umsetzung der Themen Bewusstseinsbildung (Artikel 8), Bildung (Artikel 24), Gesundheit (25), Teilhabe am kulturellen Leben, Erholung, Freizeit und Sport (Artikel 30) sowie Statistik (Artikel 31) ein.

Die Präsidentin verweist zum Jahrestag der Unterzeichnung beispielhaft auf das Thema Gesundheit, das der Special Olympics Bewegung seit je her am Herzen liegt und bei dem SOD sehr erfolgreich an der Verbesserung der Lebensumstände für Menschen mit geistiger Behinderung mitwirkt. „Im Artikel 25 wird das Recht für Menschen mit Behinderung anerkannt, das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu genießen. Das Special Olympics Gesundheitsprogramm Healthy Athletes® ist heute in diesem Kontext ein anerkannter Vertreter und beachteter Fürsprecher für die besonderen gesundheitlichen Belange von Menschen mit geistiger Behinderung“, so die Präsidentin. 

In Deutschland konnten in den vergangenen Jahren bzgl. der medizinischen Versorgung von Patienten mit Behinderung erste Erfolge erzielt werden, die über die gewachsene öffentliche und gesundheitspolitischen Wahrnehmung des dringenden Handlungsbedarfs hinausgingen. So wurden mit gesetzlichen Regelungen zur Gründung von sog. MZEBS – Medizinische Versorgungszentren für Erwachsene mit Behinderung-  sowie mit der Einführung eines gesetzlichen Leistungsanspruchs für  zusätzliche zahnmedizinische Präventionsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung wichtige Schritte in die richtige Richtung getan.

Es gibt aber nach wie vor Barrieren beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Auch zehn Jahre nach Ratifizierung der UN BRK haben Menschen mit Behinderung keine gesundheitliche Chancengleichheit und oftmals eine schlechtere Gesundheit als die Durchschnittsbevölkerung. In der Aus- und Fortbildung von Gesundheitsfachkräften werden entsprechendes Wissen und Inhalte über die besonderen Belange dieser Patientengruppe nicht vermittelt.  

Um sich eigenverantwortlich um ihre Gesundheit kümmern und bei Maßnahmen mitwirken zu können, benötigen insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung Hilfe und Unterstützung in verschiedener Form: Information, Motivation, Erinnerung, Anleitung und praktische Hilfestellung.

Hier setzt das Special Olympics Gesundheitsprogramm Healthy Athletes® an und unterstützt über den Sport hinaus die Verbesserung der Gesundheitskompetenzen von Menschen mit geistiger Behinderung. Mehr als 52.000 kostenlose Beratungen und Untersuchungen wurden  seit 2004  während nationaler und regionaler Special Olympics Sportwettbewerbe durchgeführt. Mittlerweile – ermöglicht durch die Förderung durch das Bundesgesundheitsministerium – können diese auch direkt in Wohneinrichtungen, Werkstätten und Schulen durchgeführt werden. Diese Beratungen und Untersuchungen unterstützen die Teilnehmenden bei der Verbesserung ihre Selbstbestimmung und versetzen sie in die Lage, an der eigenen Gesundheitsvorsorge teilzuhaben und mitzuwirken.

Darüber hinaus stehen barrierefreie Angebote mit einer Webseite und einer Vielzahl von Informationsmaterialien in Leichter Sprache zur Verfügung. Sie wurden in den zehn Jahren seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in den mehrjährigen Projekten „Selbstbestimmt gesünder“ und „Gesund durchs Leben“, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit, entwickelt. 



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